Monthly #2 – MENSCH(lich) VERSAGT: (Assistierter) Suizid wird zur Perspektive für junge Personen

Kürzlich wühlte der assistierte Suizid der 25-jährigen Noelia Castillo ganz Spanien auf. Das ethische Dilemma der Sterbehilfe geriet dadurch weltweit in den Fokus der Öffentlichkeit und hat moderne Fragen aufgeworfen, ist (assistierter) Suizid in Form von Sterbehilfe für Unter-30-Jährige mit psychischen Erkrankungen moralisch vertretbar? Verkommt die scheinbare Selbstbestimmung zur Euthanasie?
Im geschilderten Fall wurde in Spanien eine 25-jährige Frau im Jahr 2022 von einer Gruppe minderjähriger Männern vergewaltigt. Darauf hin versuchte sie sich das Leben zu nehmen, indem sie aus dem fünften Stock sprang. Castillo überlebte den Sprung, war aber fortan querschnittsgelähmt, inkontinent und litt unter Schmerzen.
„Ich kann nicht mehr mit all dem, was mich in meinem Kopf quält, was ich erlebt habe“, sagte sie in einem Interview mit dem spanischen Fernsehsender Antena 3. Nach ihrem Suizidversuch beantragte sie bei den spanischen Behörden Sterbehilfe.
Linksgerichtete Regierung genehmigt 25-jährigen Spanierin aktive Sterbehilfe
Seit 2021 gewährt die linksgerichtete Regierung unter Pedro Sánchez eine staatlich finanzierte, aktive Sterbehilfe, eine Tötung auf Verlangen sowie assistierten Suizid1, für volljährige Personen mit unheilbaren, schweren chronischen Behinderungen und unerträglichen Leiden, die nicht gemildert werden können. Die Sterbewilligen müssen im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein.
Aktive Sterbehilfe nimmt bei Unter-30-Jährigen zu
In der Regel nehmen Personen über 60 Jahre mit schweren neurologischen Leiden oder Krebs im Endstadium die Sterbehilfe in Anspruch. Aktive Sterbehilfe bei Unter-30-Jährigen macht weltweit weniger als ein 1 Prozent aus. Es gibt keine offiziellen Statistiken dazu. Bei den jüngeren Personengruppen fällt jedoch auf, dass es sich häufiger um Frauen handelt und die zentralen Ursachen für das Gesuch der Sterbehilfe auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind, wie Traumafolgestörungen, Depressionen, Autismus, Essstörungen oder Angststörungen.
Die spanische Regierung begreift aktive Sterbehilfe als ein Recht auf Selbstbestimmung. Wer in Spanien einen Antrag auf Sterbehilfe stellt, muss zwei schriftliche Anträge mit einem Mindestabstand von zwei Wochen einreichen. Diese durchlaufen ein dreistufiges Verfahren, in dem zunächst Ärzte und Juristen und schließlich eine Kommission aus Ärzten, Juristen und Sozialarbeitern über den Antrag entscheiden.
Dem Antrag von Castillo auf assistierten Suizid stimmten die zuständigen Behörden in Katalonien im Jahr 2024 zu. Aufgrund juristischer Verzögerungen durch Castillos Vater und weiterer Proteste, erhielt sie jedoch erst im März 2026 im Krankenhaus Sant Camil bei Barcelona die tödliche Spritze.
Ist aktive Sterbehilfe bei psychisch Kranken ein Akt der Selbstbestimmung?
Laut einigen Berichten wuchs Castillo größtenteils in Jugendeinrichtungen auf, konsumierte Drogen und hatte psychische Probleme. Die spanische Bischofskonferenz äußerte sich dazu, „In diesem Fall stehen wir nicht vor einer unheilbaren Krankheit, sondern vor tiefen Wunden, die Aufmerksamkeit, Behandlung und Hoffnung erfordern.“
Weitere dokumentierte Fälle von aktiver Sterbehilfe bei unter 30-Jährigen Personen, die aufgrund von psychischer Erkrankungen erfolgte, gibt es aus den Niederlanden. Aurelia Brouwers (29), die Frau litt unter schweren Depressionen, Borderline und hatte mehrere Suizidversuche unternommen. Zoraya ter Beek (29), ebenfalls eine Frau befand sich seit ihrer Kindheit in therapeutischer Behandlung wegen ihres diagnostizierten Autismus sowie Angststörungen und Depressionen. Ihr Antrag auf assistierten Suizid wurde im Jahr 2024 genehmigt.
Gehäuft nehmen junge Autisten aktive Sterbehilfe in Anspruch
Ein niederländischer Jugendlicher litt ebenfalls unter Autismus sowie den Begleiterkrankungen Angststörungen und Depressionen. „Er beschrieb sein Leben als freudlos (…) fühlte sich einsam, war zutiefst unglücklich. Er konnte keinen Genuss aus irgendetwas ziehen. Er war nicht in der Lage, sich mit Gleichaltrigen zu verbinden, herauszufinden, wo er in die Gesellschaft passte. Er fühlte sich von anderen missverstanden (…) sein Arzt stimmte der Sterbehilfe (…) (2026) zu.“2

Laut dem Psychoanalytiker James Hillman sind Schmerz, Krankheit und Tod die natürlichen Feinde des Arztes. Sein Berufsethos ist es, Leben zu retten, und seine Maxime ist die Hoffnung, als grundlegende emotionale Lebenskraft.3 Neben dem Psychoanalytiker sind es vor allem katholische Einrichtungen oder konservative Stimmen, die sich gegen die aktive Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen wenden.
Die Autorin Cooke schreibt, „Es ist bereits offensichtlich, dass das System in den Niederlanden außer Kontrolle geraten ist (…) mehrere Menschen für Depressionen oder ähnliche psychische Probleme (wurden) getötet (…) in Kanada (sind Personen) nur aufgrund von Autismus für die Sterbehilfe zugelassen (…).“ Die spanische Politikerin Alicia Garcia von der konservativen Volkspartei „Partido Popular“ äußerter sich zu dem Fall „Castillo“, wie folgt, „Es handelt sich hier um ein klares staatliches Versagen. Gegenüber einem Kind, einer jungen Frau, deren Rechte nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt wurden. Einer Frau, die versucht hat, sich umzubringen. Dieser Fall geht uns alle an.“
Jeder Mensch hat ein grundlegendes Recht auf Suizid
Als ich von den Fall „Castillo“ las, war ich uneins mit meinen Gedanken, weil ich mich fragte, was mich an der positiven Entscheidung des Gremiums für aktive Sterbehilfe in Spanien stört. Ich habe mich gefragt. Hat die Frau denn nicht das Recht über ihr Leben zu entscheiden? Darf mensch ihr das Recht auf Suizid verweigern?
Ich bin und war immer der Ansicht, dass jeder Mensch ein grundlegendes Recht auf Suizid hat. Wenn ich sterben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hat niemand Recht, mir das zu verbieten. Diese Überzeugung teile ich noch heute und ich denke, dass sich daran nichts ändern wird.
Dennoch zeigen mir die vorgestellten Fälle, dass die Betroffenen die Entscheidung für aktive Sterbehilfe nicht aus rationalen, sondern aus emotionalen Gründen getroffen haben,
Eine Entscheidung für den Tod ist die schwerwiegendste, die ein Mensch treffen kann; und wenn sie getroffen wird, muss sie vernünftig getroffen werden. Das heißt, eine solche Entscheidung sollte wohlüberlegt sein und nicht aus einem reparablen Übel heraus getroffen werden. Die Entscheidung für den Suizid sollte frei und auf der Grundlage der Vernunft getroffen werden.
Euthanasie-Kliniken: Europäische Gesundheitspolitik hat versagt
Die junge Frau Castillo, die nun die nun tot ist, hat meiner Ansicht nach, keine angemessene psychotherapeutische Behandlung und Unterstützung erfahren. Sie ist ein Opfer von fehlender, therapeutischer Begleitung (nach der Vergewaltigung). Mensch hätte der jungen Frau helfen können, wenn sie von einem Therapeuten (nach dem Traumata) angemessen behandelt worden wäre.
Dies ist ein Versagen der (spanischen) Gesundheitspolitik und ein Hinweis darauf, dass die Psyche ein besonderer Bestandteil des Menschen ist, der Pflege und Hilfe benötigt und an erster Stelle stehen sollte – besonders im Rahmen von gesundheitspolitischer Entscheidungen. Das spanische Gremium hätte ihr professionelle Hilfe besorgen müssen. Stattdessen haben sie ihr, wie die Vergewaltiger, ihr das Leben genommen. So böse es auch klingen mag. Die Entscheidung des Gremiums war falsch.
Aktive Sterbehilfe ermöglicht einen humanen Tod bei unheilbaren Erkrankungen
Aktive Sterbehilfe sollte nicht als Ventil dienen, um jungen Menschen, die ein Trauma erlebt haben, so schwer es sein möge, assistierten Suizid begehen zu dürfen. In erster Linie sollte Sterbehilfe dazu genutzt werden, Menschen mit unheilbaren Erkrankungen einen humanen Tod zu ermöglichen.
Natürlich gibt es unheilbare psychische Erkrankungen, die ein chronisches Leiden verursachen und das Leben eines Menschen zur Qual werden lassen. Das zentrale Problem bei psychischen Erkrankungen und dem Gesuch um Sterbehilfe ist jedoch, dass der Todeswunsch meist ein Bestandteil der Erkrankung ist und psychische Erkrankungen nicht zwangsläufig lebensbegrenzend4 sind. Hierbei eine objektive Einschätzung zu treffen, ist nahezu unmöglich.5
Jungen Menschen, (die traumatisiert sind), den Weg zu einer Euthanasie-Klinik zu weisen, weil sie sich isoliert, einsam und nicht passend empfinden, ist perfide. Es institutionalisiert Euthanasie und rückt den zutiefst persönlichen Akt des Suizids in einen Konsens, in den er nicht gehört.6
Soziale und frauenfreundliche Gesellschaft schafft ein zuversichtliches Leben
Offene Räume, eine soziale Gesellschaft, rücksichtsvolle Normen und politische Verhältnisse, die es Individuen, vor allem Frauen, ermöglichen, ein sorgenfreies Dasein zu führen, das sind Hoffnungsträger für junge Menschen. Es gibt ihnen eine Perspektive auf ein erträgliches und zuversichtliches Leben. Hinzu gehört auch die uneingeschränkte Vermittlung, dass das Dasein einen Wert an sich hat und eine Existenz keines Sinnes bedarf.
Aktive Sterbehilfe sollte keine versprochene Lösung für (junge) Menschen sein, sondern allenfalls eine humane Erlösung darstellen. Es sollte klar sein, dass es im Jenseits nichts gibt, dort wartet auch niemand oder etwas auf einen, noch nicht einmal Vladimir und Estragon aus Samuel Becketts „Godot“.
1 Es gibt zwei Arten von aktiver Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen (in anderen Sprachen Euthanasie) und assistierter Suizid (Beihilfe zur Selbsttötung). Tötung auf Verlangen beschreibt die gezielte Beendigung des Leben eines anderen Menschen auf dessen ausdrücklichen und ernsthaften Verlangen. Dabei verabreicht der Arzt zunächst ein Beruhigungsmittel, das ein Koma induziert, gefolgt von einem Muskelrelaxans, woraufhin der Tod sofort eintritt.
Beim assistierten Suizid wird dem Sterbewilligen die todbringende Substanz zur Selbsteinnahme bereitgestellt. Es handelt es hierbei um eine flüssige Substanz, die ein starkes Beruhigungsmittel enthält, welches den Atemstillstand unterdrückt und das Herz langsam stoppen lässt. Die Täterschaft liegt somit beim Sterbewilligen. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und wird in §216 StGB geregelt.
2 Cassy Cooke: „Autistischer Teenager mit psychischen Problemen in den Niederlanden eingeschläfert“ In: https://www.liveaction.org/news/teenage-boy-netherlands-euthanized-autistic (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026)
3 Hillman, James: „Selbstmord und seelische Wandlung“. 5. Aufl. Zürich: Daimon Verlag, 2023. Vgl. S.27ff.
4Zu den lebensbegrenzend psychischen Erkrankungen zählen beispielsweise Essstörungen, wie die Anorexie. Primär erkranken (junge) Frauen.
5 In der Studie (2016) des Bioethikers Scott Kim werden makabere Szenen beschrieben, in denen niederländische Allgemeinmediziner über den medizinischen Grad von Sinnlosigkeit als unerträgliches Leidenskriterium diskutierten. Oftmals saßen sich in den Entscheidungskommissionen keine Psychiater, Psychologen oder Ethiker (= Philosophen).
6 Einige Studien berichten von Fällen, in denen Personen über 30 Jahre aktive Sterbehilfe gewährt wurde, weil ihr Lebenspartner oder ihre Kinder verstorben waren. In einem Fall hatte eine Patientin das Gefühl, kein Existenzrecht zu besitzen, da sie in ihrem Leben keine Liebe erfahren hatte.
Deutschland gehört zu den europäischen Ländern, in denen die aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar ist. Laut den Erhebungen des Statistischen Bundesamts haben sich im Jahr 2024 in Deutschland 10 372 Personen Suizid begangen; knapp 10 Prozent von ihnen waren unter 30 Jahre alt.
Suizidprävention – Kontaktmöglichkeiten
Telefon (24/7): 0800 111 0 111
Web: https://www.telefonseelsorge.de/sorgen-themen/suizidpraevention/
Quellen:
Appelbaum, Paul: „Physician-Assisted Death for Patients with mental Disorders-Reasons for Concern“ In: JAMA Psychiatry (April 2016): https://jamanetwork.com/journals/jamapsychiatry/article-abstract/2491352 (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Beneker, Christian: „Assistierter Suizid für psychisch Kranke – wird ihnen der Todeswunsch zu leicht erfüllt?“ In: deutsch.medscape (23. 02.2016): https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4904610 (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Braungart, Eva Maria: „29-Jährige bekommt Sterbehilfe wegen psychischer Erkrankung“ In. Berliner zeitung.de (19.05.2024): https://www.berliner-zeitung.de/article/niederlande-sterbehilfe-29-jaehrige-bekommt-sterbehilfe-wegen-psychischer-erkrankungen-2216562 (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Cooke, Cassy: „Autistischer Teenager mit psychischen Problemen in den Niederlanden eingeschläfert“ In: liveaction.org (04.04.2026): https://www.liveaction.org/news/teenage-boy-netherlands-euthanized-autistic (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Dpa: „Bestürzung nach Sterbehilfe-Fall in Spanien“ In: Deutsches Ärzteblatt (27.03.2026): https://www.aerzteblatt.de/news/besturzung-nach-sterbehilfe-fall-in-spanien-78d9d696-23d1-4820-8382-fe529cca782a (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Hillman, James: „Selbstmord und seelische Wandlung“. 5. Aufl. Zürich: Daimon Verlag, 2023.
Kim, Scott und De Vries, Raymond: „Euthanasie und assistierter Suizid von Patienten mit psychischen Störungen in den Niederlanden 2011-2014“ In: JAMA Psychiatry (April 2016): https://jamanetwork.com/journals/jamapsychiatry/fullarticle/2491354 (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Macher, Julia: „Tod einer 25-Jährigen sorgt für Bestürzung“ In: Tagesschau.de (28.03.2026): https://www.tagesschau.de/ausland/europa/spanien-sterbehilfe-106.html (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Meyer, Manuel: „25-jährige Spanierin stirbt mit staatlicher Hilfe – Kritik der Kirsche“ In: Katholisch.de (27.05.2026): https://katholisch.de/artikel/67881-25-jaehrige-spanierin-stirbt-mit-staatlicher-hilfe-kritik-der-kirche (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
„Physician Assisted Death for psychiatric suffering: Experience in the netherlands“ Hrsg. Kenneeth Chambaere In: Frontiers Psychiatry (20. Juni 2022): https://www.frontiersin.org/journals/psychiatry/articles/10.3389/fpsyt.2022.895387/full (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Ree Van, Frank: Sterbehilfe und Selbsthilfe in einem psychiatrischen Krankenhaus. In: Med Contact (1983), S. 749-753.
„Richtlinie: Ausführung von Sterbehilfe und assistierter Suizid“ Hrsg. Royal Dutch Society for the Promotion of Pharmacy In: KNMP (2021): https://www.knmp.nl/richtlijnen/uitvoering-euthanasie-en-hulp-bij-zelfdoding (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Sherwood, Harriet: „Dutch Woman, 29, granted Euthanasia aproval on Grounds of mental Suffering“ In: The Guardian (16.05.2024): https://www.theguardian.com/society/article/2024/may/16/dutch-woman-euthanasia-approval-grounds-of-mental-suffering (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
Statistisches Bundesamt: „Todesursache – Suizide“ In: Destatis (2024): https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/suizide.html?utm_source=chatgpt.com#119576 (Zugriff: Mittwoch, den 29. April 2026).
